Der Artikel 1 unseres Grundgeseztes ist unvergleichlich.
Die Würde des Menschen ist unantastbar
Das gilt auch für alle Flüchtlinge, die sich in unserem Land derzeit aufhalten. Eine Gruppe dieser Einwanderer hat gegen diesen Artikel 1 verstoßen. Sie haben die Würde von deutschen Frauen grob verletzt. Nun wird nach einem `Schuldigen´ gesucht.
Dafür ist die Bundesregierung verantwortlich
Die Polizei ist in`s Visier geraten. Sie hätte kläglich versagt. In einer Silvesternacht, in der alles drunter und drüber ging, mit Feuerwerk, Rauch und ausgelassener Stimmung, dicht gedrängt. Ein Politiker wurde in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Darf man fragen: Warum?
Unsere Polizei leistet hervorragende Arbeit
Kritik: Mit der `Einschränkung´, der sog. `Vorratsdatenspeicherung´ sind unsere Polizei und der Verfassungsschutz im Hinblick auf die internationale Zusammenarbeit bei der Bewältigung des Terrorismus im Nachteil.
Dafür ist die Bundesregierung verantwortlich
Die `Amtsausführung´ der Polizisten in unserem Land unterliegen auch gesetzlichen Bestimmungen, an den sich jeder Polizeibeamte halten muss. Sonst wir er oder sie selbst straffällig und kann angezeigt werden z.B. wegen `Körperverletzung´ etc.pp. Vom Gebrauch der Waffe erst gar nicht zu reden. Das ist derzeit ein Problem, mit dem sich Barak Obama auseinandersetzt, um in seinem Land `aufzuräumen´. Aber das ist ein Thema für sich.
An welche gesetzlichen Bestimmungen sind unsere Polizeibeamten in ihrer Amtsausführung noch gebunden? Wie sieht die Rechtslage aus, die vom Bundesjustizministerium herausgegeben wird?
Soweit mir bekannt ist die Polizei Ländersache (Dienstherr) und der Innenminister der zuständige Chef, was die Zusammenarbeit nicht unbedingt leichter machen dürfte.
Dafür ist die Bundesregierung verantwortlich
Weitere Dienstvorschriften finden sie bei Wikipedia:
Wiki: Allgemeine Dienstvorschriften
Zitat daraus:
„Polizeidienstvorschriften und Leitfäden werden vom Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz herausgegeben und von der Vorschriftenkommission (VK) erarbeitet. Diese Kommission besteht seit 1974 und ist mit folgenden Abgesandten besetzt: je ein Mitglied der Länderpolizeien (außer Polizei des Saarlandes), ein Delegierter des Bundes, ein Delegierter der Hochschule der Polizei, ein Abgesandter des Unterausschusses Polizeiliche Informations- und Kommunikationsstrategien und -technik (UA IuK) sowie der Arbeitsgemeinschaft der Leiter des Landeskriminalämter mit Bundeskriminalamt (AG Kripo).“
Auch das macht die ganze Sache nicht einfacher.
(Anmerkung: Wer bestimmt hier über wen oder was, wer blickt da noch durch..?.. in welchem Bundesland ist ein Polizeibeamter an welche gesetzlichen Bestimmungen gebunden, wenn er in einen Notfall verwickelt ist und um sein Leben fürchten muss… )
Dafür ist die Bundesregierung verantwortlich
Ergänzungen:
Waffengebrauch
Die Wahl der Waffe bleibt dem Gesetzgeber vorenthalten. Das ist auch gut so (vgl. USA). Die einzigen, die unter bes. Umständen vom Standarddienstwaffengebrauch abweichen, sind Beamte der SEK/MEK Spezialeinheiten.
Körperverletzung durch einen Polizisten im Dienst
In den Medien spricht man hier von Polizeigewalt.
Der Begriff Polizeigewalt wird in der Kriminologie und den Medien verwendet, um körperliche Gewalt, die von Polizisten ausgeübt wird, zu beschreiben. Die Anwendung von Gewalt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. Sind die Voraussetzungen gegeben und das richtige Ausmaß gewahrt, ist sie rechtmäßig, andernfalls rechtswidrig. Fälle von unrechtmäßiger Polizeigewalt werden auch Polizeiübergriffe genannt.[1] Teilweise wird bei unrechtmäßiger Dienstausübung von Polizeibeamten auch der Begriff Polizeiwillkür verwendet.[2][3]
Als Sammelbegriff für alle diese Fälle wird auch der Begriff der Polizeigewalt[4][5][6] verwendet.
Das macht die Sache noch erheblich schwieriger, weil die Psychologie mit in`s Spiel kommt. Wie kann sich ein Polizeibeamter `beherrschen´, wenn er öffentlich provoziert, angespuckt und mit Flaschen und Molotovcoktails beworfen wird? Ich kann das nur bewundern, dass sie diese stoische Ruhe dabei bewahren können. Muss ein(e) PolizeibeamterIn darüber hinwegsehen, wenn ihm/ihr der sog. `Stinkefinger´ gezeigt wird? Das fällt unter Beleidigung im Dienst. Was soll er/sie tun? Das ist mit dem `Antanzen´ unbedingt vergleichbar, für Beamtinnen im Dienst.
Die Polizisten werden in unserem Land `verarscht´ und beleidigt, um es mal deutlich zu sagen. Im Sinne des Artikel 1 unseres Grundgesetzes reichen mir meine Recherchen bis hierher. Ich bin kein Polizist und wollte es auch nie werden. Heute weiß ich warum. Ich bin von Polizisten in unserem Land bislang immer freundlich soz. `vorbildlich´ behandelt worden.
Ich kann nur an unsere Regierung und den Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz appellieren:
Tun sie etwas dagegen. Die Gruppe der `Frauenantanzer´ hat lange gemerkt, dass man mit unserer Polizei `spielen kann´, um es mal so auszudrücken.
Fazit:
Für all dies ist die Bundesregierung verantwortlich. Eine Selbstanklage.
Vielen Dank!
PJP
NRW-Innenminister meldet sich zu Wort:
http://www.focus.de/politik/deutschland/nach-der-silvesternacht-mit-dem-finger-auf-die-polizei-zu-deuten-reicht-nicht-herr-minister_id_5203156.html