Europa auf der Anklagebank – Im Namen der Menschlichkeit

Im Namen der Menschlichkeit steht Europa auf der `Anklagebank´. Zur `Urteilsbegründung´ zunächst einige Fakten zur Klärung der `Gesetzesvorlage´. Sie gründet sich auf die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen.

`Gesetzesvorlage´

Alle Staaten, die den Vereinten Nationen angehören, haben sich durch ihr ausdrückliches Bekenntnis zu der `Deklaration der Menschenrechte´ vom 10. Dezember 1948 dazu verpflichtet, die allgemeinen Grundsätze dieser Grundrechte des Menschen (UN-Menschenrechtscharta) nicht zu verletzten.

Nach Artikel 1 sind demnach alle Menschen „frei und gleich an Würde und Rechten geboren“ (Art. 1). In 30 Artikeln legt die Menschenrechtserklärung die grundlegenden Ansichten über die Menschenrechte für jeden einzelnen von uns fest „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“[2] In dieser seit 1948 grundlegenden Verfassung ist dieses Gesetz in vermutlich mehr als 300 Sprachen übersetzt worden und zählt zu einer der am meisten übersetzten Texte.

Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen

Am 15. März 2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit in Resolution 60/251 die Ablösung der Menschenrechtskommission (MRK) durch den Menschenrechtsrat (MRR). Der MRR kann Sondersitzungen einberufen, um sehr rasch auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und hat  mit dem „Universal Periodic Review“ ein Verfahren eingerichtet, nach dem sich alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen unterziehen müssen. Der Menschenrechtsrat überprüft die Menschenrechtslage in UN-Mitgliedsstaaten und gibt Empfehlungen zur Beseitigung von Menschenrechtsverletzungen.

`Urteilsbegründung´

Die Europäische Gemeinschaft hat sich/ ist im Rahmen der UN-Charta dazu verpflichtet, die Umsetzung  von Menschenrechen einzuhalten. Die Flüchtlingskrise zeigt, dass sie der Einhaltung dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Schutz und Unversehrtheit von Frauen, Kindern, Behinderten, sowie Opfern von Menschenhandel hat sie nicht gewährleistet . Die Gemeinschaft hat damit kläglich versagt, wie die Bilder der Pressemedien uns allen allzu deutlich vor Augen führen.

`Kläger und Richter´

Nach der  reichlich verworrenen `Gesetzesvorlage´, wie eingangs erläutert, stellt sich nun die Frage, wer `in diesem Fall´ (Prozess) die Anklage vertreten soll, denn wo kein Kläger ist, da wird es auch keinen Richter geben. Hier versagt die politische Weltordnung und jeder Staat verschiebt die Verantwortung auf den anderen.

Die EU

Ziehen wir die Europäische Union näher in Betracht. Sie umfasst  28 Staaten mit mehr als einer halben Milliarde Unionsbürgern.

EU Mitglied

Diese Union hat sich grundsätzlich „auf einen besseren Informationsaustausch geeinigt“ (Auswärtiges Amt).

Der „Informationsaustauch“ gibt Anlass zu Bedenken und es stellen sich viele Fragen. Wer informiert wie über wen oder was? Wie informieren sich Politiker untereinander, die in der Verantwortung stehen? Wie bzw. worüber werden die Bürger (eine halbe Milliarde) informiert? Werden sie in allen Staaten über die Menschenrechtsverletzungen informiert? Damit sind die Pressemedien mit im Spiel. Gibt es in allen EU-Staaten eine unabhängige Pressefreiheit? Ist die Pressefreiheit gar politisch gesteuert? Gibt die Pressefreiheit im eigenen Land Anlass zu Sorge und Bedenken?

Es hat Hinweise auf den Verdacht gegeben, dass die Informationen über die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der Flüchtlingskrise den Bürgern in manchen Staaten der EU von der Presse so gut es geht vorenthalten werden.

Nun, Deutschland ist über die Menschenrechtsverletzung sehr umfassend informiert. Merkel sagt `Wir machen weiter so´, und die Bürger zeigen sehr eindrucksvoll Flagge, wie wir es noch nie erlebt haben. Politik und Bürger ziehen soz. an einem Strang und wir können mit Fug und Recht im Sinne der Menschlichkeit sehr stolz darauf sein. Wie sieht es aber mit der Kehrseite der Medaille aus?

Und wie ist es um die restlichen ca. 400 Millionen Bürgern der EU bestellt? Warum `steigen die nicht mal auf die Barrikaden´? Warum gibt es in anderen Staaten keine Demonstrationen z. B. für die Einhaltung der Menschenrechte, um von der politischen Führung mehr Einsatz einzufordern? Verschließen sie alle die Augen vor der dramatischen Entwicklung? Sind sie alle emotional so abgestumpft, dass sie Unrecht und Leid anderer gar nicht mehr wahrnehmen?

Nein, das ist vollkommen auszuschließen.

`Urteil´

Der `Prozess´ wird hiermit eingestellt, weil weder ein `Ankläger´ noch ein `Richter´ einbestellt werden konnte.

Wie gehen wir damit um?

Schlussfazit

Hilfsorganisationen, Bürgerinitiativen etcpp. sowie schließlich jeder einzelne Bürger selbst sollten Sorge dafür tragen, dass wir uns international `verbünden´ im Kampf gegen die Menschenrechtsverletzungen in Europa.

Wenn die Politik versagt, dann ist jeder einzelne Bürger gefordert, sich einzusetzen, und damit schließe ich meinen Artikel mit dem Aufruf:

`Bürger aller Länder vereinigt euch im Sinne der Menschlichkeit´!

Vielen Dank!

Pete J. Probe

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